Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: ab August 2014
Fa. efindon.de +efindon production services Dieter Ahlers
AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: ab August 2014
Fa. efindon.de Dieter Ahlers


Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von efindon.de gelten ausschließlich
diese Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller mit efindon.de abgeschlossener Verträge. Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
1.2 Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn efindon.de
ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender
bzw. abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführt.
1.3 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebote

2.1 Angebote von efindon.de erfolgen stets freibleibend, soweit efindon.de sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung seitens efindon.de oder durch
Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Angebote sowie alle Aufträge bedürfen
zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Anstelle dieser kann bei
kurzfristiger Lieferung/Leistung die ausgestellte Rechnung treten.
2.3 Öffentliche Äußerungen seitens efindon.de über die Ware bleiben ohne Einfluss auf
die vereinbarte Beschaffenheit. Es sei denn der Kunde weist nach, dass die Äußerungen
seine Kaufentscheidung beeinflusst haben und im Zeitpunkt der Kaufentscheidung nicht
bereits gleichwertig berichtigt waren.

3. Lieferungen und Leistungen

3.1 Inhalt und Umfang der von efindon.de geschuldeten Lieferungen und Leistungen
ergeben sich mangels anderweitiger Vereinbarungen der Partner aus der
Auftragsbestätigung von efindon.de.
3.2 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt
werden.
3.2 efindon.de ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden selbständig
verwendbar und kein festes Lieferdatum für die Gesamtlieferung vereinbart wurde.
Sind in der Vereinbarung Bestellmengen mit „ca.“ bezeichnet, ist eine Abweichung von
der Bestellmenge bis zu +/- 10% zulässig.
3.3 efindon.de behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zug von
Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
3.4 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als
verbindlich vereinbart. efindon.de kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die
Verzögerung von efindon.de verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde
efindon.de erfolglos schriftlich eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
3.5 Die Lieferfristen beginnen frühestens mit dem in der Auftragsbestätigung oder im
Vertrag enthaltenen Datum. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt
vorbehalten.
3.6 Liefertermine verlängern sich für efindon.de angemessen bei Störungen auf Grund
höherer Gewalt und anderer von efindon.de nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa
Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen,
Betriebsstörungen etc.. efindon.de behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs
Wochen andauert.
3.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen
Lieferverzug ausgeschlossen. Im Übrigen wird dieser begrenzt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen
Lieferwertes.
3.6/3.7 Beim Eintritt von Umständen, die efindon.de nicht zu vertreten hat, insbesondere
bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Streiks, Aussperrungen und
Lieferschwierigkeiten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Durchführung
der Lieferung durch die genannten Umstände unmöglich, wesentlich erschwert oder
verteuert, so wird efindon.de von ihrer Pflicht zur Lieferung befreit. Der Kunde ist nach
angemessener Nachfristsetzung von mindestens vier Wochen berechtigt, hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder
wird efindon.de von ihrer Verpflichtung aus den oben genannten Gründen frei, so kann
der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten
Umstände wird sich efindon.de nur berufen, wenn efindon.de den Kunden unverzüglich


4. Preise

4.1 Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende
Preisvereinbarung getroffen worden ist.
4.2 Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes geregelt worden ist, ab
Auslieferungslager von efindon.de ausschließlich/einschließlich Verpackung. Ist eine
frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des
Kunden, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewünschten
besonderen Versandart (z. B. Expressgut, Eilgut) gehen zu dessen Lasten.
4.2 Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager von efindon.de. Eine handelsübliche
Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige
Nebenleistungen oder Kosten des Versandes, insbesondere Fracht, Umwelt- und
Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß jeweils aktueller
„efindon.de-Liste“ in Rechnung gestellt.
4.3 efindon.de behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach
Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der
Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird efindon.de dem
Kunden auf Verlangen nachweisen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten
Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe
von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf
den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.2 efindon.de ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist efindon.de berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.
5.4 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann
efindon.de jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder
Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die
Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5.5 Die gewährte Zahlungsbedingung besteht hinsichtlich des von efindon.de für jeden
Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Übersteigt der Auftrag dieses Kreditlimit, behält
sich efindon.de vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer
nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist efindon.de berechtigt, Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei
Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
5.6: Stornogebühren -- Rücktritt gegen Reugeld: Der Käufer hat das Recht gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes) von 30 Prozent des Netto-Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 353 BGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ein höheres Reugeld bleibt für den Fall vorbehalten, das höhere
Aufwendungen/Kosten für die Rückabwicklung nachgewiesen werden.
Die Vertragsauflösung, gleichgültig aus welchen Gründen sie erfolgt, bewirkt nicht den
Verlust der Rechte der Parteien, die während der Vertragsdauer bis zur Vertragsauflösung entstanden sind. Die vom Käufer geleisteten Anzahlungen werden auf den Lieferpreis angerechnet. Sie stellen kein Reugeld dar, dessen Preisgabe zur Vertragsauflösung berechtigen würde.

6. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt efindon.de Verpackung und Versandart.
Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes, ist „Lieferung ab
Auslieferungslager“ vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten
übernommen oder für den Kunden verauslagt haben
6.2 Die Gefahr geht bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Auslieferungslagers
auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung
geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
6.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit
Übergabe an das Transportunternehmen von efindon.de auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn efindon.de die Transportkosten übernommen oder für den Kunden verauslagt hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung auf ihn über.
6.3 Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Transport- und Feuerschaden versichert.

7. Prüfung

7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach
Empfang zu untersuchen, efindon.de etwaige Beanstandungen sofort schriftlich
anzuzeigen und efindon.de Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Gewährleistung für versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von drei Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich rügt.
7.2 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde
diese bei der Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des
Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die
Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadenanzeige gem. § 438 HGB).

8. Datenverarbeitung

Die Auftragsabwicklung erfolgt bei efindon.de mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung.
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten,
die efindon.de im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur
Auftragsabwicklung notwendig sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von efindon.de bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
9.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziffer 9.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an efindon.de ab. efindon.de darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Auf Verlangen von efindon.de wird der Kunde efindon.de Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
9.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden
nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das
Eigentum von efindon.de hinweisen und efindon.de unverzüglich schriftlich
benachrichtigen.
9.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware
erfolgt ausschließlich für efindon.de. In diesem Fall erwirbt efindon.de einen
Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache
entspricht.
9.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von efindon.de an den Kunden oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf efindon.de zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
9.6 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch efindon.de gilt nicht als
Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
9.7 Auf Verlangen des Kunden wird efindon.de Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr
Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10% übersteigt.
9.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von
efindon.de. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit efindon.de über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzen.

10. Gewährleistung

10.1 efindon.de gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
10.2 efindon.de übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den
Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden
getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
10.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Sachmängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
10.4 Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten und die Verjährung beginnt mit
Ablieferung. Sachmängelansprüche sind nur mit Zustimmung von efindon.de übertragbar.
10.5 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von efindon.de zunächst
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von efindon.de über. Ist efindon.de zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt efindon.de Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Fall des Rücktritts oder der Nachlieferung wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käfer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.
10.6 Die mit der Nachbesserung verbundenen Arbeitskosten bzw. die Transportkosten für die Ersatzlieferung trägt efindon.de. efindon.de trägt die zur Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten nur insoweit, wie sie für eine Nacherfüllung am vereinbarten Lieferort anfallen. Alle sonstigen mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten trägt der Kunde, es sei denn , diese Kosten stehen außer Verhältnis zum Auftragswert.
10.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt,
werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen
Verrechnungssätzen von efindon.de berechnet.
10.8 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gilt die aktuelle „Abwicklungsrichtlinie“ von efindon.de.
10.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

11. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

11.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software/Vertragsprodukte zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken-, oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
11.2 Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von efindon.de berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
11.3 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die
Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen . Der Kunde ist verpflichtet, seine
Abnehmer auf das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an efindon.de zu melden.
11.4 efindon.de übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine
gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat
efindon.de von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
11.5 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden
gefertigt wurden, hat der Kunde efindon.de von allen Ansprüchen freizustellen, die von
Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend
gemacht werden.

12. Haftung

12.1 Soweit sich aus folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden- gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen. efindon.de haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet efindon.de nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
12.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
- wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von efindon.de beruht oder efindon.de vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
- wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von efindon.de zu vertretender
Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
- bei von efindon.de eingeräumten Garantien.
12.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
12.4 Ist die Haftung von efindon.de ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungshilfen.
12.5 Die Haftung für einen von efindon.de zu vertretenden Verlust von Daten oder
Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre , wenn
der Kunde seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (
Backup ).
12.6 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von efindon.de zu vertretenden Sachschäden
begrenzt auf die Deckungssumme der von efindon.de abgeschlossenen Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung. efindon.de ist im Einzelfall bereit, die entsprechende
Deckungssumme dem Kunden mitzuteilen.

13. Export- und Importgenehmigungen

13.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Know-how werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von efindon.de geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form- entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.
13.2. Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und
Verordnungen informieren ( Bundesausfuhramt , 65760 Eschborn / Taunus bzw. USDepartment of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230 ) .
Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten
Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung , die ggf.
notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert . efindon.de hat keine Auskunftspflicht.
13.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne
Kenntnis der efindon.de, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

14. EG-Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer
der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die
Umsatzsteueridentifikationsnummer an efindon.de bekannt zugeben und bereitwillig
notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde efindon.de den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertag abzutreten.
15.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Gleichen.
15.3 Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist
Göttingen Gerichtsstand. efindon.de ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem
Gericht an seinem Wohnsitz zu verklagen.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen
(UNCITRAL ) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
15.5 Sollte eine Bestimmung in diesen „Bedingungen“ unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.